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Um die universitäre Selbstverwaltung gemäss Universitätsgesetz sicherzustellen, findet alle zwei Jahre die Wahl der Delegierten der Stände statt. Ersatzwahltermine werden jedes Semester festgelegt. Ad interim Delegationen durch den VAUZ Vorstand sind jederzeit möglich.
Vakanzen in Gremien und Kommissionen