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Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich

Informationen für Delegierte der VAUZ

In der UZH vertreten vier Stände die Interessen der Studierenden und des Personals.
Dies ist so  im Universitätsgesetz und der Universitätsordnung festgehalten.
Für die Gewährleistung der Mitsprache organisieren die vier Stände die Delegiertenwahl auf Basis des Wahlreglements.


Die VAUZ als UZH Mittelbauorganisation organisiert die Wahl der Delegierten des Standes Wissenschaftlicher Nachwuchs. Dem Stand gehören  alle Mittelbauangehörigen der UZH an. Die Delegierten vertreten alle UZH Mittelbauangehörigen in den Gremien, in welche sie gewählt wurden.


Alle zwei Jahre findet die Hauptwahl der Delegierten im Frühling statt.
Die Amtsdauer der Delegierten beträgt jeweils zwei Jahre. Danach werden sämtliche Sitze neu gewählt.


Die Delegierten des Standes Wissenschaftlicher Nachwuchs organisieren sich in der UZH Mittelbauvereinigung VAUZ. Sie bilden zusammen den Erweiterten VAUZ Vorstand und vertreten alle UZH Mittelbauangehörigen.


In der VAUZ koordinieren sich die gewählten Delegierten. Sie werden Mitglied im Team VAUZ Vorstandssitzungen. 
Die Delegierten treffen sich zu sechs Koordinationssitzungen pro Jahr, um die Situation der UZH PhD Studierenden, Postdocs, Assistierenden, Oberassistierenden und studentischen Assistierenden nachhaltig und stetig zu verbessern. 


Rechte und Pflichten

  1. Die Tätigkeit der gewählten Delegierten, welche den Erweiterten VAUZ Vorstand bilden, und der Ressort-Vorstandsmitglieder der VAUZ wird als Arbeitszeit angerechnet.
  2. Der anrechenbare Aufwand umfasst namentlich die Zeit für Sitzungen, deren Vor- und Nachbereitung sowie für von der Universität mandatierte Aufgaben.
  3. Vorstandsmitglieder beider Vorstände weisen ihre für die Standesorganisation erforderliche Zeit in einer separaten Rubrik ihrer Arbeitszeittabelle aus,  soweit sie personalrechtlich zur Führung einer Zeitbuchhaltung verpflichtet sind.
  4. Die VAUZ empfiehlt, eine Arbeitszeittabelle zu führen bezüglich des persönlichen Aufwands für die Mitwirkung innerhalb der Gremien und der VAUZ.
  5. Diejenigen Standesangehörigen, die keine spezifische Aufgaben für den Stand oder die VAUZ übernommen haben, können ihre allgemeinen Mitbestimmungsrechte im Rahmen ihrer Arbeitszeit ausüben (Teilnahme an den Wahlen der VAUZ anlässlich der Jahresversammlung, Teilnahme an der UZH Wahl der Delegierten, Vernehmlassungen, lnformationsveranstaltungen).
  6. Diese Aktivitäten müssen in der Arbeitszeittabelle nicht speziell ausgewiesen werden.
  7. Die VAUZ weist darauf hin, dass die Vorgesetzten über den Aufwand im Zusammenhang mit der Ausübung der Mitbestimmungsrechte als Standesangehörige sowie der Mitarbeit in den universitären wie weiteren Gremien und der VAUZ vorgängig zu informieren sind.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der Delegierten ist es, Möglichkeiten für die Optimierung des Arbeits- und Betreuungsumfelds für den UZH Mittelbau zu schaffen sowie den Informationsfluss und Austausch zwischen den Mittelbauangehörigen, den Delegierten und dem Erweiterten VAUZ Vorstand aufrecht zu erhalten.

Die Delegierten in Organen, Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen berichten regelmässig über die Aktivitäten „ihres“ Gremiums in den VAUZ Vorstandssitzungen. Optimalerweise schreiben sie einen Sitzungsbericht im Meeting-Report-Tool.

Treten Delegierte zurück, so melden sie ihren Rücktritt hier: Amtsrücktritt melden

Optimalerweise machen sie ihre/n Nachfolger/in mit der jeweiligen Gremienarbeit vertraut und übergeben die Geschäfte sowie deren Dokumentation.

Die VAUZ versendet einen monatlichen Newsletter mit Informationen zu Events und allfälligen Vakanzen. Die Delegierten machen ihre Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam und helfen, neue VAUZ Mitglieder und neue Delegierte zu werben.

Es ist fundamental, dass neue Mittelbauangestellte beim Stellenantritt umgehend über die VAUZ und deren Tätigkeiten unterrichtet werden. Dies dient der besseren Integration und zeigt die Vorteile einer symbolischen VAUZ Mitgliedschaft sowie einer Mitarbeit auf, sei es als Delegierte/r oder als Aktive/r in der VAUZ.


Ablauf und Zuständigkeiten

Um aktuelle Themen zu diskutieren, über Aktivitäten zu berichten oder zu planen und die Wahl der Delegierten vorzubereiten, treffen sich die Mitglieder des Erweiterten VAUZ Vorstands - also alle in der VAUZ aktiven Delegierten - für sechs Vorstandssitzungen im Jahr sowie die jährliche VAUZ Mitgliederversammlung.

An der jährlichen Mitgliederversammlung werden die Mitglieder des VAUZ Ressort-Vorstands gewählt und übernehmen die Verantwortung für die Ausführung eines der Ressorts:

  • Co-Präsidium (Sitzungsorganisation, Strategieentwicklung und Koordination des UZH Mittelbaus)
  • Hochschulpolitik / actionuni der Schweizer Mittelbau (lokale, nationale und internationale Hochschulpolitik)
  • Nachwuchsförderung (Laufbahnentwicklung für Nachwuchsforschende)
  • Events (formelle und informelle Event-Organisation)
  • Kommunikation (Social Media)
  • Revision (Prüfung der jährlichen Buchhaltung)

In den Fakultäten organisiert die oder der Delegierte im Fakultätsausschuss die institutsübergreifende Kommunikation mit sämtlichen Mittelbauangehörigen der Fakultät.

In den Instituten sichert die oder der Delegierte in der Institutsversammlung den Kommunikationsfluss mit den Mittelbau-Angehörigen des Instituts, den Delegierten in der jeweiligen Fakultät sowie dem Erweiterten VAUZ Vorstand.

Um den Mittelbau der Fakultäten gesamtuniversitär zu koordinieren, nimmt von jeder Fakultät mindestens ein/e Vertreterin an den Sitzungen des Erweiterten VAUZ Vorstands sowie an der VAUZ Mitgliederversammlung teil und stellt somit die Kommunikation innerhalb der VAUZ als UZH Mittelbauvereinigung sicher.

Die Delegierten in Instituts-, fakultären, gesamtuniversitären und überfakultären Gremien berichten regelmässig an den Sitzungen des Erweiterten Vorstands über Inhalte der jeweiligen Gremien-Sitzungen und holen für die strategische Mitbestimmung das Meinungsbild des UZH Mittelbaus via Sitzungen des Erweiterten Vorstands ein.

Die Delegierten vertreten jeweils die Kollektivmeinung des UZH Mittelbaus, den sie in sämtlichen Gremien repräsentieren.