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Das Personal der UZH ist grundsätzlich bei der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) versichert, siehe UZH Personalabteilung.
Inhaber*innen von Qualifikationsstellen, Hilfsassistierende sowie Assistenz- und Oberärzt*innen werden in der Regel bei der Vorsorgestiftung Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) versichert (siehe PVO-UZH, §70, Abs. 2).
Die Aufnahme in die Pensionskassen hängt von der Dauer der Anstellung sowie dem anrechenbaren Jahreslohn ab und beginnt in der Regel mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Die Pensionskassen versichern die angestellten Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Altersrücktritts, der Invalidität und des Todesfalls. Im Falle des Ausscheidens aus der Pensionskasse, bevor ein solcher Fall eintritt, wird eine Freizügigkeitsleistung erbracht.