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Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich

Pensionskassen der UZH

Das Personal der UZH ist grundsätzlich bei der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) versichert, siehe UZH Personalabteilung.

Inhaber*innen von Qualifikationsstellen, Hilfsassistierende sowie Assistenz- und Oberärzt*innen werden in der Regel bei der Vorsorgestiftung Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) versichert (siehe PVO-UZH, §70, Abs. 2).

Die Aufnahme in die Pensionskassen hängt von der Dauer der Anstellung sowie dem anrechenbaren Jahreslohn ab und beginnt in der Regel mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Die Pensionskassen versichern die angestellten Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Altersrücktritts, der Invalidität und des Todesfalls. Im Falle des Ausscheidens aus der Pensionskasse, bevor ein solcher Fall eintritt, wird eine Freizügigkeitsleistung erbracht.

Krankenenversicherung in der Schweiz

  • In der Schweiz gilt eine Krankenversicherungspflicht, wenn man sich länger als 3 Monate im Land aufhält. Das heisst, Du bist verpflichtet innerhalb von 3 Monaten nach Einreise eine Krankenversicherung abzuschliessen.
  • Falls Du über eine Versicherung aus einem EU/EFTA Staat verfügst, musst Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies muss auch innerhalb dieser 3 Monate geschehen.
  • Wenn Du diese Frist nicht einhältst, wirst Du zwangsversichert von der zuständigen Behörde.
  • In der Schweiz kann man die Versicherungsgesellschaft frei wählen. Die obligatorische Grundversicherung deckt die medizinische Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall und umfasst bei allen Versicherern die gleiche Leistung. Prämien variieren jedoch stark, weshalb es sich lohnt, die Anbieter und Modelle zu vergleichen.