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Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen gab dem VPOD Recht. Sie betrachtete die befristete Anstellung von Labormitarbeitenden an der Universität Zürich als unzulässig. Der Entscheid hat wegweisenden Charakter: Nicht jede Anstellungsbefristung an der Universität Zürich ist zulässig.
Der VPOD ermuntert deshalb Angestellte mit befristeten Anstellungsverträgen, genau zu prüfen, ob die Befristung sachlich gerechtfertigt ist. Ist eine Befristung offenkundig sachlich unzulässig, so lohnt sich eine Intervention. VPOD-Mitglieder erhalten dabei Unterstützung durch den VPOD.