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Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich

Rahmenpflichtenhefte

Für UZH Personal auf Qualifikationsstellen

Doktorierende - Assistierende - Postdocs - Oberassistierende

Neue Anstellungsbedingungen für Doktorierende und Assistierende

Neues Anstellungsmodell ab 01.01.2024


Was sind Qualifikationsstellen?

Qualifikationsstellen sind Stellen der UZH, deren Anstellungsdauer zeitlich beschränkt ist.
Sie dienen der Aus- und Weiterbildung von 

  1. Assistierenden und Doktorierenden (1. Stufe der wissenschaftlichen Qualifikation)
  2. Oberassistentierenden und Postdoktorierenden (2. Stufe der wissenschaftlichen Qualifikation)

Quelle:
UZH - Recht und Datenschutz - Rechtssammlung UZH

Reglement über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten für die Inhaberinnen
und Inhaber von Qualifikationsstellen (Reglement Rahmenpflichtenhefte)
 
vom 11. November 2003 (nachgeführt gemäss den Beschlüssen der Erweiterten Universitätsleitung vom 21. September 2004, vom 14. Dezember 2004, vom 20. März 2007 und vom 24. Februar 2015)

Doktorierende

Assistierende

Anforderung/ Voraussetzung

Master, Bachelor bei fast-track Doktorat

Master

Qualifikationsziel

Dissertation

Dissertation

Aufgaben

Forschung,

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben

Forschung,

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben

Anteil Forschung

mindestens 80% der Anstellungszeit

für eigene Forschung

mindestens 40% der Anstellungszeit

für eigene Forschung

Anteil Lehre

maximal 20% der Anstellungszeit für Lehraufgaben oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre wie Mitbetreuung von Bachelorarbeiten

und ggf. Masterarbeiten

maximal 50% der Anstellungszeit für Lehraufgaben oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre wie Mitbetreuung von Bachelorarbeiten

und ggf. Masterarbeiten

Einreihung Salär

nach SNF-Ansatz, Anstellung mind.

60%

LK 17

Befristung

drei Jahre, Verlängerungen um jeweils ein Jahr auf höchstens sechs Jahre

sind möglich

drei Jahre, Verlängerungen um jeweils ein Jahr auf höchstens sechs Jahre

sind möglich

Auswahlgremium

vorgesetzte/r Professor/in bzw. Doktoratskomitee

vorgesetzte/r Professor/in bzw. Doktoratskomitee

Betreuung

zwei Betreuungspersonen

zwei Betreuungspersonen

Postdoktorierende

Oberassistierende

Anforderung,

Voraussetzung

Promotion

Promotion und fachspezifischer

Anforderungskatalog

Qualifikationsziel

Qualifikation für eine Professur, ggf. Habilitation

Qualifikation für eine Professur

ggf. Habilitation, Führungskompetenz

Aufgaben

selbständige Durchführung von Forschungsprojekten, Drittmitteleinwerbung,

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben wie Mitbetreuung von Masterarbeiten und ggf.

Dissertationen,

ggf. Durchführung eigener Lehrveranstaltungen

selbständige Durchführung von Forschungsprojekten, Drittmitteleinwerbung,

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben wie Mitbetreuung von Masterarbeiten und Dissertationen,

Durchführung eigener Lehrveranstaltungen,

Leitung einer Forschungsgruppe, Erwerb von HR- und

Managementkompetenzen

Anteil Forschung

mindestens 80% der Anstellungszeit

für eigene Forschung

mindestens 40% der Anstellungszeit

für eigene Forschung

Anteil Lehre

maximal 20% der Anstellungszeit für

maximal 50% der Anstellungszeit für

 

Lehraufgaben oder andere

Lehraufgaben oder andere Tätigkeiten

 

Tätigkeiten im Zusammenhang mit

im Zusammenhang mit der Lehre

 

der Lehre

 

Einreihung Salär

LK 18

LK 19-22

Befristung

drei Jahre, Verlängerungen auf höchstens sechs Jahre sind möglich

drei Jahre, Verlängerungen um jeweils drei Jahre auf höchstens neun Jahre

sind möglich, wobei eine

 

 

Anstellungszeit als Postdoktorierende

angerechnet wird.

Auswahlgremium

vorgesetzte/r Professor/in

vorgesetzte/r Professor/in

Begleitung

vorgesetzte/r Professor/in

vorgesetzte/r Professor/in

 

Was sind UZH Rahmenpflichtenhefte

Für die Anstellungsbedignungen des UZH Personal auf Qualifikationsstellen sind sogenannte Rahmenpflichtenhefte massgebend. Die Rahmenpflichtenhefte regeln Rechte und Pflichten.

Die VAUZ als Standesorganisation des wissenschaftlichen Nachwuchses ist bemüht,
diese Rechte und Pflichten bekannter zu machen, damit sie besser umgesetzt werden können.
Dazu wurden seitens VAUZ immer wieder Umfragen beim UZH Personal auf Qualifikationsstellen gemacht.

Zu den Umfragen zu Rahmenpflichtenheften und Reorganisation der PhD-Stufe an der PhF, Frühling 2013


Das Reglement über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten

Ende 2003 wurde das Reglement über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten für die Inhaberinnen und Inhaber von Qualifikationsstellen (Reglement Rahmenpflichtenhefte) (PDF, 148 KB) von der EUL genehmigt.

Es sieht einen Anteil von mindestens 40% der in der Anstellung definierten Anstellungszeit zur eigenen Qualifikation vor (bei einer 50%-Stelle also 20% oder ein Arbeitstag pro Woche). Lehre ist ein Recht und eine Pflicht, darf aber nicht 50% der Anstellungszeit überschreiten. Zudem hat jede Lehre, die mehr als 1 Semesterwochenstunde (für Assistierende) oder zwei Semesterwochenstunden (für Oberassistierende) überschreitet, zusätzlich entschädigt zu werden. Die Übernahme von "wissenschaftlichen Service-Aufgaben" kann vereinbart werden, soll aber Weiterbildungsmöglichkeiten vorsehen und nicht über längere Zeit andauern.Nachträglich wurde die Regelung eingeführt, dass bei Mehrfachanstellungen (etwa 50% SNF, 50% kantonale Assistenz) der gesamte Anstellungsumfang zur Bestimmung der Arbeitszeitanteile herangezogen wird. Wenn jemand also schon 50% im Rahmen der SNF-Anstellung forscht, muss die universitäre Anstellung keinerlei weiteren Arbeitszeitanteile für die Forschung vorsehen und kann ganz für Lehre oder weitere Aufgaben eingesetzt werden.