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Für UZH Personal auf Qualifikationsstellen
Doktorierende - Assistierende - Postdocs - Oberassistierende
Neues Anstellungsmodell ab 01.01.2024
Qualifikationsstellen sind Stellen der UZH, deren Anstellungsdauer zeitlich beschränkt ist.
Sie dienen der Aus- und Weiterbildung von
Quelle:
UZH - Recht und Datenschutz - Rechtssammlung UZH
Reglement über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten für die Inhaberinnen
und Inhaber von Qualifikationsstellen (Reglement Rahmenpflichtenhefte)
vom 11. November 2003 (nachgeführt gemäss den Beschlüssen der Erweiterten Universitätsleitung vom 21. September 2004, vom 14. Dezember 2004, vom 20. März 2007 und vom 24. Februar 2015)
Doktorierende |
Assistierende |
|
Anforderung/ Voraussetzung |
Master, Bachelor bei fast-track Doktorat |
Master |
Qualifikationsziel |
Dissertation |
Dissertation |
Aufgaben |
Forschung, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben |
Forschung, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben |
Anteil Forschung |
mindestens 80% der Anstellungszeit für eigene Forschung |
mindestens 40% der Anstellungszeit für eigene Forschung |
Anteil Lehre |
maximal 20% der Anstellungszeit für Lehraufgaben oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre wie Mitbetreuung von Bachelorarbeiten und ggf. Masterarbeiten |
maximal 50% der Anstellungszeit für Lehraufgaben oder andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre wie Mitbetreuung von Bachelorarbeiten und ggf. Masterarbeiten |
Einreihung Salär |
nach SNF-Ansatz, Anstellung mind. 60% |
LK 17 |
Befristung |
drei Jahre, Verlängerungen um jeweils ein Jahr auf höchstens sechs Jahre sind möglich |
drei Jahre, Verlängerungen um jeweils ein Jahr auf höchstens sechs Jahre sind möglich |
Auswahlgremium |
vorgesetzte/r Professor/in bzw. Doktoratskomitee |
vorgesetzte/r Professor/in bzw. Doktoratskomitee |
Betreuung |
zwei Betreuungspersonen |
zwei Betreuungspersonen |
Postdoktorierende |
Oberassistierende |
|
Anforderung, Voraussetzung |
Promotion |
Promotion und fachspezifischer Anforderungskatalog |
Qualifikationsziel |
Qualifikation für eine Professur, ggf. Habilitation |
Qualifikation für eine Professur ggf. Habilitation, Führungskompetenz |
Aufgaben |
selbständige Durchführung von Forschungsprojekten, Drittmitteleinwerbung, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben wie Mitbetreuung von Masterarbeiten und ggf. Dissertationen, ggf. Durchführung eigener Lehrveranstaltungen |
selbständige Durchführung von Forschungsprojekten, Drittmitteleinwerbung, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lehre und weiteren Lehrstuhlaufgaben wie Mitbetreuung von Masterarbeiten und Dissertationen, Durchführung eigener Lehrveranstaltungen, Leitung einer Forschungsgruppe, Erwerb von HR- und Managementkompetenzen |
Anteil Forschung |
mindestens 80% der Anstellungszeit für eigene Forschung |
mindestens 40% der Anstellungszeit für eigene Forschung |
Anteil Lehre |
maximal 20% der Anstellungszeit für |
maximal 50% der Anstellungszeit für |
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Lehraufgaben oder andere |
Lehraufgaben oder andere Tätigkeiten |
|
Tätigkeiten im Zusammenhang mit |
im Zusammenhang mit der Lehre |
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der Lehre |
|
Einreihung Salär |
LK 18 |
LK 19-22 |
Befristung |
drei Jahre, Verlängerungen auf höchstens sechs Jahre sind möglich |
drei Jahre, Verlängerungen um jeweils drei Jahre auf höchstens neun Jahre sind möglich, wobei eine |
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Anstellungszeit als Postdoktorierende angerechnet wird. |
Auswahlgremium |
vorgesetzte/r Professor/in |
vorgesetzte/r Professor/in |
Begleitung |
vorgesetzte/r Professor/in |
vorgesetzte/r Professor/in |
Für die Anstellungsbedignungen des UZH Personal auf Qualifikationsstellen sind sogenannte Rahmenpflichtenhefte massgebend. Die Rahmenpflichtenhefte regeln Rechte und Pflichten.
Die VAUZ als Standesorganisation des wissenschaftlichen Nachwuchses ist bemüht,
diese Rechte und Pflichten bekannter zu machen, damit sie besser umgesetzt werden können.
Dazu wurden seitens VAUZ immer wieder Umfragen beim UZH Personal auf Qualifikationsstellen gemacht.
Zu den Umfragen zu Rahmenpflichtenheften und Reorganisation der PhD-Stufe an der PhF, Frühling 2013
Ende 2003 wurde das Reglement über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten für die Inhaberinnen und Inhaber von Qualifikationsstellen (Reglement Rahmenpflichtenhefte) (PDF, 148 KB) von der EUL genehmigt.
Es sieht einen Anteil von mindestens 40% der in der Anstellung definierten Anstellungszeit zur eigenen Qualifikation vor (bei einer 50%-Stelle also 20% oder ein Arbeitstag pro Woche). Lehre ist ein Recht und eine Pflicht, darf aber nicht 50% der Anstellungszeit überschreiten. Zudem hat jede Lehre, die mehr als 1 Semesterwochenstunde (für Assistierende) oder zwei Semesterwochenstunden (für Oberassistierende) überschreitet, zusätzlich entschädigt zu werden. Die Übernahme von "wissenschaftlichen Service-Aufgaben" kann vereinbart werden, soll aber Weiterbildungsmöglichkeiten vorsehen und nicht über längere Zeit andauern.Nachträglich wurde die Regelung eingeführt, dass bei Mehrfachanstellungen (etwa 50% SNF, 50% kantonale Assistenz) der gesamte Anstellungsumfang zur Bestimmung der Arbeitszeitanteile herangezogen wird. Wenn jemand also schon 50% im Rahmen der SNF-Anstellung forscht, muss die universitäre Anstellung keinerlei weiteren Arbeitszeitanteile für die Forschung vorsehen und kann ganz für Lehre oder weitere Aufgaben eingesetzt werden.
Neben einem Reglement über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten, verfügt jede Fakultät über ein eigenes Rahmenpflichtenheft.
Rahmenpflichtenheft der Theologischen Fakultät (PDF, 270 KB)
Rahmenpflichtenheft der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (PDF, 183 KB)
Rahmenpflichtenheft der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (PDF, 267 KB)
Rahmenpflichtenheft der Medizinischen Fakultät (PDF, 50 KB)
Rahmenpflichtenheft der Vetsuisse-Fakultät (PDF, 217 KB)
Rahmenpflichtenheft der Philosophischen Fakultät (PDF, 174 KB)
Rahmenpflichtenheft der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (PDF, 582 KB)