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Bei der Handhabung von Spesen, Reisekostenzuschüssen und Tagungsgeldern gibt es nicht nur zwischen Drittmittel- und kantonalen Angestellten, sondern auch von Fakultät zu Fakultät, von Institut zu Institut und sogar von Lehrstuhl zu Lehrstuhl erhebliche Unterschiede. Bei Drittmittelangestellten sind die Chancen gering, von der Uni Reisekostenzuschüsse zu erhalten. Im Prinzip sollten solche Auslagen durch den Drittmittelgeber gedeckt werden.
Eine kleine Umfrage im VAUZ-Vorstand hat folgende fakultäre Regelungen ergeben (unverbindlich, Stand 30. März 2004):
Ausnahmsweise können durch Tagungsbesuch entstandene Kosten, wenn nicht anderweitig gedeckt, auch vom VAUZ-Tagungsfonds übernommen werden.
Der Ersatz für dienstliche Auslagen ist gemäss der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (Paragraphen 64 und ff.) geregelt. Diese Ansätze gelten auch für die Angestellten der Universität.
Auslandreisen müssen mit einem Reiseprogramm und einer Kostenberechnung in der Personalabteilung beantragt und bewilligt werden. Bewilligungsanträge für Auslandreisen von Drittmittelanstellungen sind nicht explizit geregelt (in den Richtlinien unter Paragraph 27).