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Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich

VAUZ Tagungsfonds 2000 -2022

VAUZ Tagungsfonds 2000 -2022 ♰

Der VAUZ Tagungsfonds wurde 1999 von der VAUZ und der damaligen Universitätsleitung gemeinsam entworfen und an der VAUZ Mitgliederversammlung 2000 verabschiedet.

Die VAUZ blickt also auf eine 20 jährige VAUZ Tagungsfonds-Geschichte zurück.

2020 wurde der VAUZ Tagungsfonds an den UZH GRC übertragen.

Die VAUZ kann keine Anträge mehr unterstützen.

Wir empfehlen, die unten veröffentlichte Liste der Finanzierungsmöglichkeiten zu konsultieren und sich bei alternativen Finanzierungsquellen zu bewerben.


Weitere Auskünfte unter vauz@vauz.uzh.ch


Alternative Fördermittel

UZH Grants Office
Forschungsfinanzierung | UZH für Forschende | UZH Telefon: 044 634 20 50
E-Mail: support@research.uzh.ch

UZH Graduate Campus
Fördermittel | Graduate Campus | UZH

UZH Global Affairs
Services | Global Affairs | UZH
Travel and Collaboration Desk | Global Affairs | UZH

UZH Alumni-Fonds
UZH Alumni

UZH Stiftungsverzeichnis
Stiftungsverzeichnis | UZH für Forschende und Nachwuchskräfte | UZH

EU Grants für UZH Angeörige
Startseite – EU GrantsAccess | ETH Zürich

Partneruniversitäten der UZH (PhD Studierende)
Mobility-Online Portal (uzh.ch)

SNF Mobilitätsstipendien
SNF Schweizerischer Nationalfonds  
(fellowships@snf.ch
Kontakt (snf.ch)

SAGW Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften
FAQ Reisebeiträge - Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (sagw.ch)

Swiss Society for Allergology and Immunology
Grants and Awards (ssai.ch)

Schweizer Regierungsstipendien
Regierungsstipendien - swissuniversities 
stip@swissuniversities.ch

Schweizer Stiftungsverzeichnis
Stiftungsverzeichnis (admin.ch)

Stipendien und Studienkredite
Stipendien und Studienkredit beantragen in der Schweiz


UZH Förderung der Vernetzung des Wissenschaftlichen Nachwuchses

Die VAUZ verwaltete über 20 Jahre einen Tagungsfonds zur Förderung der Vernetzung des Wissenschaftlichen Nachwuchses der Universität Zürich, welcher 2024 an den UZH Graduate Campus überführt wurde.
Die Mittel für diesen Fonds stammten aus VAUZ Mitgliederebeiträgen und Zustupfen der UZH.

Seit 2020 wird der Fonds von der UZH alementiert. Der Fonds unterstützt insbesondere den Besuch von wissenschaftlichen Veranstaltungen (Tagungen, Symposien, Workshops und ähnliches), welche für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Zürich von erheblicher Bedeutung sind.

Der VAUZ Tagungsfonds ist ein 'Last Resort' Fonds.
Entsprechend müsen erst alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden. (Lehrstuhl, Fakultät, UZH GRC, weitere Finanzierungsquellen)

Siehe auch die Information zu Spesen und Reisekostenzuschüssen)


Unterstützungsbeiträge

Unterstützungsbeiträge können gesprochen werden für

  • Teilnahmegebühren
  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Reise- und Übernachtungskosten für sorgerechtspflichtige Kinder oder abhängige Angehörige der antragsstellenden Person, sofern die Betreuung während des Besuchs einer wissenschaftlichen Veranstaltung nicht anders organisiert werden kann
  • Kinderbetreuung oder Pflege- und Betreuungspersonal für enge Angehörige der Antragsstellenden, sofern Betreuung durch den anderen Elternteil oder enge Angehörige nicht möglich oder nicht angebracht ist.

Die maximalen Unterstützungsbeiträge pro im Antrag vorkommende Person
betragen

  • CHF 1250 für die Teilnahme an einer Veranstaltung ausserhalb Europas
  • CHF 600 für die Teilnahme an einer Veranstaltung in Europa

Nur die konkret anfallenden Kosten werden erstattet.

In Härtefällen und wenn anderweitig keine Finanzierungsmöglichkeit besteht, können auch kürzere Forschungsaufenthalte (bis max. 10 Tage) finanziert oder Beträge im Zusammenhang mit der Organisation einer wissenschaftlichen Veranstaltung gesprochen werden. Der Maximalbetrag beträgt CHF 1250.

Antragsablauf

Begutachtet und bewilligt werden die Gesuche ab 2024 durch den UZH Graduate Campus.

Einreichen des Gesuchsformular an tagungsfonds@vauz.uzh.ch

Gesuche können auf den 20. jedes Monats eingereicht werden, innerhalb eines Monats wird der Entscheid mitgeteilt.

Der Antrag kann in den oben genannten Fristen eingereicht werden (Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss und aufgrund der eingereichten Belege). Entsprechend der Funktion als last resort fund sind zuerst die Gutspracheentscheide anderer Stellen abzuwarten.

Unterlagen und Formulare