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Institute, Seminare und Kliniken werden von verschiedenen Gremien geleitet, in welche Angehörige der UZH Stände delegiert werden. Die Anzahl Ständedelegierte in einem Gremium ist in der jeweiligen Insitutsordnung festgehalten.
Übersicht Instiutsordnungen > Rechtssammlung UZH > Suchbegriff "Institutsordnung"
Übersicht Institute, Seminare, Kliniken
Die Wahl in Instituten, Seminaren und Kliniken erfolgt in Wahlversammlungen. Das Wahlreglement sieht weiterhin die Möglichkeit für eine schriftliche Wahl vor.
Listen von Standesangehörigen im Institut können bei der VAUZ bestellt werden.
Angehörige des Mittelbaus können jederzeit ad interim vom VAUZ Vorstand delegiert werden.
Kontakt: vauz@vauz.uzh.ch
Für die Wahl habt Ihr vom 09.04.2024 bis 11.06.2024 Zeit.
Innerhalb dieses Zeitraums könnt Ihr zu jedem beliebigen Zeitpunkt wählen.
Am 11.06.2024 ist der letzte mögliche Wahltag!
Bitte die Fristen für die Wahlausschreibung beachten, die Einreichung der Kandidaturen, die Bekanntgabe der Kandidaturen, siehe Vorgehen unten, gemäss UZH Wahlreglement.
Verschiebt sich das Datum der Wahl, verschieben sich die oben genannten Termine entsprechend mit.
Für Internationals bietet die VAUZ Unterstützung beim Verständnis des deutschsprachigen Wahlreglements vauz@vauz.uzh.ch
Wahl in einer Wahlversammlung
Das Wahlreglement gibt alle Termine für die Wahl im Institut, der Klinik, im Seminar genau vor, ab p. 5.
Institute, Kliniken und Seminare können auch schriftlich wählen
Dann erfolgt die Ausschreibung der Wahl 8 Wochen vor Wahltermin: 11.06.2024.
Das genaue Procedere für die schriftliche Wahl ist im Wahlreglement festgelegt.
Die VAUZ kann für schriftliche Wahlen ein eVoting Tool zur Verfügung stellen. Gerne frühzeitig melden, falls das Tool eingesetzt werden möchte.
Gerne das Wahlprotokoll ausfüllen und bis am 11.06.2024 einsenden an vauz@vauz.uzh.ch, merci!
FS 2024 Protokoll Wahl Department Institut Seminar Klinik.pdf
Diese Frage beantwortet die Institutsordnung Eures Instituts. Dort ist die Anzahl Sitze festgeschrieben.
Aktuell verfügen noch nicht alle UZH Institute über eine rechtsgültige, publizierte Institutsordnung. Sollte dies der Fall sein, gerne bei Eurer Institutsleitung nachfragen.
Sammlung der Institutsordnungen
UZH - Recht und Datenschutz - Rechtssammlung UZH
> Suchbegriff: Institutsordnung
1. Bestimmt gemeinsam innerhalb eures WNW eine oder mehrere verantwortliche Personen, die die Wahl organisieren und durchführen.
2. Stellt die Wahlberechtigten fest; entweder via interne Adresslisten oder via Bestellung der Adressen bei der vauz@vauz.uzh.ch.
3. Legt den Wahltermin fest, wenn ihr eine Wahlversammlung organisieren. Letztmöglicher Termin ist jeweils der letzte Tag der Wahlperiode.
4. Spätestens 4 Wochen vor Wahltermin müssen die Wahlen ausgeschrieben werden.
5. Prüft die eingegangenen Kandidaturen. Diese müssen jeweils von mindestens drei Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Kandidaturen müssen auch der VAUZ zur Prüfung vorgelegt werden.
6. Spätestens 2 Wochen vor Wahltermin: Informiert Euren WNW über die Kandidaturen.
7. Wenn gleich viele Bewerbungen wie Sitze eingegangen sind, wird "still gewählt". Erstellt ein Wahlprotokoll (siehe Vorlage).
8. Wenn mehr Bewerbungen als Sitze eingegangen sind, wird die Wahl durchgeführt und ihr erstellt ein Wahlprotokoll (siehe Vorlage).
9. Sendet das Wahlprotokoll an die VAUZ zur Erwahrung.
10. Informiert Euren WNW und die Institutsleitung über das Ergebnis der Wahl.
TIPP: Schreibt sowohl Delegierte als auch Stellvertretungen aus. Prüfe die Bewerbungen darauf hin, dass klar ist, welches Amt gemeint ist.