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Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich

Archiv 2000: Vernehmlassungsantwort zu gestuften Studiengängen (Bologna-Erklärung)

Stellungnahme zur Frage der Einführung gestufter Studiengänge und deren Auswirkungen auf die Universität Zürich

Sehr geehrte Damen und Herren

Die VAUZ begrüsst grundsätzlich die mit der Bologna-Deklaration beabsichtigten Ziele wie internationale Kompatibilität der Studiengänge, kürzere Studienzeiten, Transparenz und Mobilität. Ein 'universelles' Verständnis der Qualität und des Inhaltes von Studienabschlüssen ist zur Förderung der wissenschaftlichen Mobilität und der Anerkennung akademischer Leistungen zwingend notwendig. Diese sind auf universitärer Stufe aber auch immer Ausdruck einer bestimmten wissenschaftlichen Ausbildung und Qualifikation. Die Einführung von gestuften Studiengängen hat unseres Erachtens deshalb bestimmten akademischen Ansprüchen und Idealen zu genügen und erfordert damit auch eine inhaltliche Neustrukturierung der Studiengänge. Die neuzugewinnende Kompatibilität darf nicht auf Kosten der Qualität der akademischen Bildung an der Universität Zürich geschehen. Die Neuordnung der Studienabschlüsse auf Bachelor- und Master-Stufe muss zudem auch ihre strukturellen und inhaltlichen Auswirkungen auf PhD-Stufe zeigen.

Die Vereinigung der Assistentinnen und Assistenten an der Universität Zürich (VAUZ) nimmt aus drei Blickwinkeln Stellung:

  • aus bildungs- und hochschulpolitischer Sicht,
  • aus Sicht der Assistierenden im Sinne der Förderung des akademischen Nachwuchses,
  • aus Sicht des wissenschaftlichen Personals und der Lehrbeauftragten als Angestellte und Beschäftigte der Universität.

Auf diesem Hintergrund ist auch die Stellungnahme der VAUZ zum Fragenkatalog der Universitätsleitung, speziell des Prorektorates Lehre, zu verstehen.

Grundsätzliche Überlegungen

Aus den obigen drei Perspektiven begrüssen wir grundsätzlich Anstrengungen, welche eine qualitativ hochstehende Bildung ermöglichen und sowohl die Transparenz der Studiengänge und -abschlüsse als auch deren internationale "Kompatibilität" fördern. Insbesonders halten wir es für dringend notwendig, dass Reformansätze, die für die Einführung gestufter Studiengänge diskutiert werden, als Chance zur Überprüfung bestehender Curricula und als Impulse für längst fällige Anpassungen und Flexibilisierungen der bestehenden Strukturen genutzt werden.

Bevor jedoch die formalen Aspekte universitärer Ausbildung &endash; wie Dauer und Strukturierung der Studiengänge, Art und Anzahl der Abschlüsse etc. &endash; diskutiert werden, sollte eine breitere Diskussion über die grundlegenden Ziele eines universitären Studiums (im Sinne eines Leistungsauftrages für die Universität als Träger des Bildungsangebotes) geführt werden. Die in diesem Zusammenhang auftauchenden Zielkonflikte "Bildung oder Ausbildung" beziehungsweise "Wissenschaft oder Beruf", sowie die daraus abgeleiteten Konsequenzen für die Schnittstellen mit nicht-universitären Ausbildungsgängen und Berufs-/Tätigkeitsfeldern und damit für die Bewertung und Akzeptanz der Leistungen der Universität werden zu sehr unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen.

Grundsätzlich sind wir auch der Überzeugung, dass es im Hinblick auf mögliche Reformen keine Universallösungen (über alle Fakultäten und Fächer) geben kann, sondern dass fachspezifische Orientierungen zu unterschiedlichen Reformprozessen führen müssen, welche nicht in einer Nivellierung des Ausbildungsangebotes enden dürfen, sondern zu einer besseren Transparenz in Bezug auf Curricula-Strukuturen und einer Flexibilisierung der Studiengänge im Sinne von internationaler, aber auch interdisziplinärer Mobilität führen sollen. Zudem ist abzuklären, ob die Einführung gestufter Studiengänge ein probates Mit-tel ist, die anvisierten Ziele zu erreichen und die angesprochenen Probleme zu lösen.

  

Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen an die Fakultäten und Stände

1. Neue kürzer Studiengänge

Sollen an der Universität Zürich inskünftig mindestens drei-, aber höchstens vierjährige Studiengänge angeboten werden, die mit einer auf dem (europäischen) Arbeitsmarkt anerkannten Qualifikation abgeschlossen werden?

Die Dauer von universitären Studiengängen sollte vor dem Hintergrund der gesamten Ausbildungsstrukutur und -dauer betrachtet werden. Die in den meisten heutigen Curricula existierende de-facto Richtstudiendauer von fünf Jahren scheint für eine qualitativ hochstehende, wissenschaftliche Ausbildung und ein dafür erteiltes universitäres Abschlussdiplom notwendig zu sein. Grundsätzlich ist aber eine Ausbildung anzustreben, welche sicherstellt, dass ausgebildete Personen beim Eintritt in die Berufswelt oder in eine akademische Karriere keine Nachteile in Bezug auf ihr Lebensalter erleiden. Kürzere Studiengänge können im schweizerischen Bildungswesen (mind. 12 Jahre vor-universitäre Bildungszeit) einer befürchteten "Überalterung" vorbeugen. Dies besonders auch im Hinblick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs, wo Berufungsanforderungen für Lehrstühle oftmals (implizite oder explizite) Alterslimiten von 35 Jahren beinhalten.

Es kann aber auch davon ausgegangen werden, dass für die berufliche Tätigkeit heutzutage ein einzelner Ausbildungsgang nicht mehr genügt, sondern dass während der gesamten Lebensarbeitszeit u.U. mehrfache (nicht nur vertikale, sondern auch horizontale) Qualifikationen notwendig und sinnvoll sind. Im Sinne eines life-long learning kommt daher der Dauer eines einzelnen Studienganges wiederum vermehrte Bedeutung zu, sofern er berufsqualifizierend relevant sein soll.

Für die universitäre Erstausbildung erscheint es daher sinnvoll, eine kurze, breit gefasste, wissenschaftliche Grundausbildung anzustreben, welche für alle weiteren Universitäts-abschlüsse das erforderliche "Rüstzeug" bereitstellt, ohne bereits eine Spezialisierung in einem Fach-gebiet zu präjudizieren oder spätere Studiengangwechsel zu verhindern. Diese kurzen Aus-bildungsgänge können aber nicht berufsqualifizierend sein und werden erst in Zusammenhang mit weiteren Studien zu einer ausreichenden Qualifikation führen. Dafür könnten hier aber auch neue, fächerübergreifende Grundausbildungen angeboten werden, welche für ein breites Spektrum von Fächern die zur Spezialisierung und Vertiefung notwendige Voraussetzungen schaffen (z.B. ein Bachelor "Sozialwissenschaften"). Die direkt berufs-qualifizierenden, kürzeren Studiengänge sind im schweizerischen Bildungssystem in den Berufslehren, den Fachhochschulen und anderen Institutionen bereits abgedeckt.

Sehr wünschenswert wären zudem die Einrichtung und Koordination von universitären Zusatz- und Zweitausbildungen, welche zur beruflichen (Weiter-) Qualifikation dienen und in der Regel nicht auf wissenschaftliche Karrieren ausgerichtet sind. Diese, oft auch berufsbegleitend absolvierten, Ausbildungen sollten von kurzer Dauer sein und zu anerkannten Abschlüssen führen. Der heute bereits zu beobachtende, meist vom Arbeitsmarkt getriebene, "Wildwuchs" von Nachdiplom-, Ergänzungs und "Master"-studiengängen könnte so wieder in eine attraktive universitäre Ausbildung integriert werden.

Grundsätzlich ist auch festzuhalten, dass durch die zum Teil in der Einführung begriffenen Akkreditierungsprozesse (z.B. Anrechnungspunktesysteme, Zertifizierung von Studiengängen) eine flexible, transparente Steuerung der Studienleistungen geschaffen werden kann, welche es erlaubt, die positiven Ziele einer kürzeren Studiendauer von den Nachteilen zu entkoppeln (z.B. für Werk-studierende, besonders fähige oder effiziente Auszubildende).

2. Kostenfolgen

Mit Kostenfolgen in welcher Grössenordnung ist zu rechnen, wenn an der Universität Zürich inskünftig mindestens drei-, aber höchstens vierjährige Studiengänge angeboten werden?

Es ist davon auszugehen, dass zur Erteilung von anerkannten Abschlüssen auch ein stark erhöhter administrativer und logistischer Aufwand betrieben werden muss. Eine Einführung kurzer, berufsqualifizierender Studiengänge hätte zudem noch grössere Kostenfolgen, da die notwendigen personellen Ressourcen um ein vielfaches höher sein dürften als sie heute vorhanden sind. Die umfassendere Betreuung der Studierenden (z.B. mehr Übungsgruppen, Mentoringprogramme, mehrere und verschiedenartige Prüfungen) sowie die Entwicklung von neuen Inhalten und Formen der Lehre werden mehr finanzielle Ressourcen für Personal, Räume, Sach- und Lehrmittel erfordern.

Die Struktur des Lehrauftragssystems muss grundsätzlich über-dacht werden. Den wissenschaftlichen Nachwuchs (vor allem Assistierende, welche heute eine Hauptlast der Grundausbildung tragen) zu solchen Ausbildungsvorhaben heranzuziehen, kann und soll nicht Lösung des Problems sein (mangelnde Berufserfahrung, Belastung durch Doktoratsstudium bzw. vornehli-ches Ausbildungs- und Anstellungsziel der Qualifikation). In diesem Zusammenhang ist deshalb ebenfalls zu überlegen, ob und wie man die Leistungen für die Lehre vom Forschungszusam-menhang trennen kann und will (z.B. lecturers, teaching assistants und research assistants, neue Kategorien von Dozierenden) und in welcher Form die Ausbildenden die notwendigen Qualifikationen (und die damit verbundene ideelle und materielle Honorierung) erhalten können.

Neben den Kostenfolgen für die Universität und die Studierenden (evtl. höhere oder fachspezifische Studiengebühren) sind auch die finanziellen Implikationen für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die in der Lehre Beschäftigten besonders zu berücksichtigen. Damit die Attraktivität der Lehr- und Forschungstätigkeit erhalten und auch noch gesteigert werden kann, werden weitere Mittel bereitzustellen sein (z.B. Stipendien für Doktorierende; bessere Entlöhnung von Assistierenden, vom "oberen Mittelbau" und Lehrbeauftragten).

3. Konkurrenzfähigkeit,

4. Internationale Kompatibilität,

5. Entwicklungsbedarf

Die Fragen 3 - 5 (Konkurrenzfähigkeit, Internationale Kompatibilität, Entwicklungs-bedarf) sind voneinander abhängig und nur fakultäts- und fächerspezifisch zu beantworten.

6. Horizontale Kompatibilität

Können und sollen an der Universität Zürich die Studienstrukturen derart modifiziert werden, dass ein mindestens dreijähriger Bachelor-Abschluss einer anderen Hochschule (evtl. fachspezifisch eingeschränkt) zum Zugang in einen laufenden Studiengang berechtigt (prüfungsfreier Eintritt im 7. Semester)?

Wenn es mit Einführung von gestuften Studiengängen insbesondere auch darum gehen soll, die Mobilität dank Anerkennung von Studienleistungen durch internationale Kompatibilität zu fördern, kann es nicht angehen, dass der Wechsel des Studienortes nach Abschluss des Bachelor-Studiums verwehrt wird; dies gilt insbesonders bei gleichzeitiger Einführung der Zertifizierung von Studiengängen. Wenn mit der universitären Erstausbildung eine wissenschaftliche Grundausbildung erarbeitet wird, ist davon auszugehen, dass die Studierenden dass nötige Rüstzeug haben, um sich Wissen und Erkenntnisse von allenfalls neuen Fachgebieten in der zweiten Studienstufe zu erwerben. D.h. auch der Wechsel des Studienfaches muss grundsätzlich möglich sein. Durch das Anrechnungspunktesystem wird ja auch sichergestellt, dass sich die Studierenden schnell darüber klar werden, ob sie über das entsprechende Vorwissen verfügen, bzw. dieses erarbeitet haben und die fachliche Eignung aufweisen. Das System der ge-stuften Studiengänge geht von einem Idealtypus des Studierenden aus, der beide Stufen erarbeitet bzw. das ganze System absolviert. Trotzdem hat das Absolvieren nur der ersten Stufe zu einem vollwertigen Abschluss zu führen, der ein klares Ziel (wissenschaftliche Grundausbildung) verfolgt. Den Studierenden wird damit ermöglicht, ihre eigenen Ausbildungsabsichten und &endash;ziele im Laufe des universitären Studiums zu prüfen und damit auch Anpassun-gen bzw. Veränderungen in ihrem Bildungscurriculum vorzunehmen. Wir erhoffen davon selbständigere, zielorientiertere und motiviertere Studierende in den Master- und PhD-Studienstu-fen.

7. Äquivalenz Master - Lizentiat/Diplom

Soll die Universität Zürich, damit ihre Lizentiats- und Diplomabschlüsse international diskussionslos als Master äquivalent anerkannt werden, ihre Studienstrukturen zu einem zweistufigen System verändern?

Vor dem Hintergrund einer erwünschten, erhöhten Mobilität erscheint die Angleichung an international übliche Strukturen sinnvoll. Für den wissenschaftlichen Austausch und die akademische Weiterbildung (z.B. Wechsel an ausländische Universitäten, post-doc Studien) wird in der Regel auf die wissen-schaftliche Qualifikation abgestellt und es existieren praktikable Anerkennungsverfahren, sofern die Lizentiate und Diplome mindestens als äquivalent zu Master-Zertifikaten eingestuft werden. Die Universitäten müssten in diesem Sinne für eine entsprechene Anerkennung an ausländischen Institutionen besorgt sein. Im Bereich der beruflichen akademischen Tätigkeiten (Lehrstühle) besteht hingegen mit der nur noch im deutschsprachigen Raum bestehenden Verpflichtung zur Habilitation ein zu beseitigendes Hindernis. Durch eine entsprechende Abschaffung der Habilitation unter gleichzeitiger Aufwertung der Doktoratsstudien und -abschlüsse (wie im vielen Bologna-kompatiblen Entwürfen zwar vorgesehen, aber oft nur vage ausformuliert) und dem Einbezug einer entsprechenden Qualifikation für die Lehre könnte auch hier Kompatibilität geschaffen werden.

Die fehlende formelle Äquivalenz zu Lizentiaten und Diplomen behindert nicht nur die Mobilität, sondern auch die Konkurrenzfähigkeit des angehenden züricherischen akademischen Nachwuchses bei der Bewerbung um post-graduate- oder post-doc-Stellen und -Stipendien im Ausland. Da die meisten Absolventen der Universität Zürich einem inhaltlichen Ver-gleich ihrer Studienleistungen und der erworbenen Kompetenzen mit den internationalen Master-Degrees standhalten können, handelt es sich bei der Äquivalenz-Frage und den intransparenten abschlüssen um eine Folge der man-gelnden Kommunikation der Studienleistungen an der Universität Zürich. Die Lösung dieses Pro-blems mit Einführung eines zwei- bzw. dreistufigen Systems ist eine Möglichkeit. Eine blosse Umstruktu-rie-rung der bisherigen Studiengänge in ein drei Jahre dauerndes Bachelor-Studium (z.B. Vor-dipl. oder Zwischenprüfung) und in ein bis zwei Jahre dauerndes Master-Studium (Dipl. oder Lizentiat), löst das Problem der Äquivalenz unseres Erachtens nur vordergründig. Für die Posi-tionierung im Wettbewerb und eine Steigerung der Konkurrenzfähig-keit aller Universitätsangehörigen auf dem Bildungsmarkt ist unseres Erachtens auch ein inhaltliches Überdenken des bisherigen Studienangebotes notwendig.

8. Zwei Systeme oder ein System

Sollen die bestehenden Studiengänge, falls das neue zweistufige System teilweise oder in der ganzen Universität realisiert werden soll, parallel dazu beigehalten werden, oder sollen allfällige zweistufige Studiengänge inhaltlich anders (fachspezifischer) konzipiert werden?

Innerhalb einer Fakultät oder Studienrichtung ist es unseres Erachtens insbesondere aus Ressourcengründen nicht zweckmässig, gleichzeitig zwei verschiedene Studiensysteme anzubieten. Insbesondere wenn mit der Einführung von zweistufigen Studiengängen eben nicht nur ein Umgiessen des bereits bekannten bzw. vorhandenen Studienangebotes vollzogen wird, sondern eine tatsächliche Neuausrichtung und wissenschaftliche Positionierung gegenüber den Fachhochschulen und anderen universitären Ausbildungsstätten stattfindet. Dann ist kaum denkbar, dass gleichzeitig zwei aka-demische Studiengänge effizient angeboten werden können. Ausserdem ist wahrscheinlich, dass die Nachfrage nach dem 'alten' und 'neuen' Studienabschluss auch aufgrund der zu er-wartenden positiven Marktbewertung sehr unterschiedlich ausfallen dürfte, es mitanhin also wenig sinnvoll erscheint, das alte System weiter zu tragen. Im Sinne einer flexiblen Übergangslösung könnten, ähnlich wie in Deutschland, das neue mehrstufige Studi-ensysten vorerst als Empfehlung eingeführt und allmählich in die neuen Studiengänge überführt werden.

Grundsätzlich soll ein universitärer Abschluss auf der heutigen Diplom/Lizentiatsstufe angestrebt werden, welcher äquivalent zu Master-Abschlüssen ist und über Kreditpunkte und Studien-gangs-Zertifizierungen definierte Studienleistungen vorsieht. Für den akademischen Nachwuchs müssen neue, darauf aufbauende, fachspezifische Doktoratsstudiengänge mit international vergleichbaren Anforderungen (z.B. Ph.D.-Kommitee mit externen Gutachtern) entwickelt werden. Zwischen-diplome (z.B. Bachelor of Science) werden als inhaltliche und formale Qualifikation der wissen-schaftlichen Grundausbildung konzipiert und sollen die institutions- und fächerübergreifende Mobilität sicherstellen. Berufsqualifizierende Bachelor-Studiengänge sollen z.B. an den Fachhochschulen konzipiert werden und parallel zu den Studiengängen der Universität geführt werden.

Schlussbemerkung

Wir begrüssen ein neues System, dass nicht nur strukturell neu gestaltet wird, sondern inhaltlich eine neue Ausrichtung erfährt. Im Gegensatz zum Bologna-Abkommen sind wir aber der Auffassung, dass es im tertiären Bildungssystem der Schweiz nicht Aufgabe der Universitäten ist, mit einem Bachelor-Abschluss einen berufsorientierten bzw. &endash;befähigenden Abschluss anzubieten, sondern die der Fachhochschulen. Die VAUZ vertritt klar die Meinung, dass auf Stufe der Universität mit einem Bachelor eine grundlegende wissenschaftliche Bildung angestrebt weden soll (vgl. auch die 12 Thesen der SHRK). Dies dürfte unseres Erachtens mittelfristig auch zu einer Entlastung der Studierendenzahlen führen und eine Konzentration der Mittel und Kräfte auf die eigentlich Aufgabe der Universität, die wissenschaftliche Bildung, ermöglichen.

Wir sind der Auffassung, dass die Universität Zürich durch ein proaktives Aufnehmen dieser Reformbewegungen und eine gleichzeitiges Überdenken der Inhalte ihre eigene Position und Identität stärken kann. Eine Verweigerung der Auseinandersetzung mit diesem Thema sehen wir als grosse Gefahr für die Vielfalt und Breite der heutigen Curricula-Landschaft.

Mit bestem Dank für Ihr Interesse und mit freundlichen Grüssen
das VAUZ-Präsidium für den VAUZ-Vorstand
Dr. phil. Thomas Rothenfluh Rosmarie Schön, lic. oec. publ.

Zürich, 21. Juni 2000